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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Zweck

Die Naviga GmbH – nachfolgend Naviga genannt - ist eine GmbH mit Sitz in Baar. Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Versicherung und Finanzen, sowie den Handel mit damit zusammenhängenden Produkten.

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

02. Dienste

Die Naviga betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall.

Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.

03. Angaben

Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend Personen und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die Naviga an- resp. weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich.

Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die Naviga verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten.

04. Mitwirkung

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkung. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.), verpflichtet sich der Mandant dies der Naviga umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrentatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der Naviga umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die Naviga nicht.

05. Info

Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG):

  • Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus.
  • Der Berater klärt den Mandanten über Versicherungsdeckungen auf.
  • Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss relevante Bedingungen.

Die Naviga bestätigt, mit folgenden Unternehmen direkte Vertragsbeziehungen zu pflegen: Liechtenstein Life Assurance AG, Integritas Immobilien GmbH, Fidelity of Georgetown Incorporated, Concordia Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG.

Mit allen anderen grösseren Versicherungen in der Schweiz pflegt die Naviga ein indirektes Vertragsverhältnis durch die HMT Solution AG. Die Naviga ist den erwähnten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet.

08. Haftung

Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die Naviga dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die Naviga nicht.

Die HMT Solution AG erbringt Dienstleistungen für die Naviga. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet allein die Naviga. Die HMT Solution AG haftet gegenüber dem Mandanten nicht.

09. Datenschutz

Die Kundendaten werden ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten verwendet. Die Daten werden in Papierform und elektronisch aufbewahrt.

10. Honorar

Der Mandant schuldet Honorare gemäss:

  1. Individuell vereinbartem Honorar
  2. Preisliste der Naviga
  3. Nach Aufwand zu CHF 250.- exkl. MWST
  4. Ohne Abrechnung (Entschädigung Dritter)

Entschädigung Dritter: Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Naviga Entschädigungen von Dritten (z.B. Provisionen) erhält und verzichtet auf deren Herausgabe.

Sonstiges

11. Copyright: Die Unterlagen unterstehen einem Copyright (HMT/Naviga).

12. Änderungen: Nur gültig in schriftlicher Form.

13. Recht: Schweizerisches Recht. Gerichtsstand Baar.